Schlagwortarchiv für: üble Nachrede

Wolfgang Fellner widerruft Behauptungen über Katia Wagner

Wolfgang Fellner bezeichnete die vom Standard kolportierten Aussagen Katia Wagners als „frei erfunden“. Diese erhob deswegen Privatanklage wegen übler Nachrede. Im Strafverfahren vor dem Landesgericht Wien hielt Fellner zunächst an seiner Behauptung fest. Was er nicht wusste: Katia Wagner hat die Treffen mit ihm aufgezeichnet. Es folgte eine Verurteilung und eine Geldstrafe von 120.000,– Euro.

In das anschließende Zivilverfahren ließ sich Fellner gar nicht erst ein. Er wurde deswegen dazu verpflichtet, seine Behauptungen im Standard widerrufen. Dieser Verpflichtung kam er jetzt nach.

Tipp vom Medienanwalt: Ein Widerruf besteht darin, eine Behauptung als unwahr zu widerrufen. Auf eine öffentliche Entschuldigung besteht kein Anspruch.

Strache entschuldigt sich bei Wolf

Armin Wolf hat ein Vergleichsangebot Heinz-Christian Straches angenommen. Strache wird sich zehn Tage lang auf seiner Facebookseite und per „Krone „-Inserat für den „unrichtigen “ Vorwurf der Lüge entschuldigen. 10.000 Euro Entschädigung gehen ans Dokumentationsarchiv.

Entschuldigung von Heinz-Christian Strache gegenüber Armin Wolf: Ich habe am 13. Februar 2018 in einem Posting auf meiner privaten Facebook-Seite erklärt, „Es gibt einen Ort, wo Lügen und Fake-News zu Nachrichten werden. Das sind der ORF und das Facebook-Profil von Armin Wolf. Diese Behauptung war unrichtig, und ich entschuldige mich bei Armin Wolf und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des ORF für diese unzutreffende Aussage. Ausdrücklich halte ich fest, dass ich Dr. Armin Wolf stets als höchst korrekten und professionellen Journalisten erlebt habe. Meine eingangs zitierte, auf meinem Facebook-Account veröffentlichte Aussage ziehe ich daher als unwahr zurück (derstandard.at).

„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.

 

Datenschützer und Anwältin klagen Sobotka

Die Kritik am geplanten Sicherheitspaket sei ein „Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“. Mit dieser Aussage sorgte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für Aufsehen. Der ehemalige Grüne Peter Pilz hat diesbezüglich bereits einen Misstrauensantrag gegen Sobotka angekündigt. In Kürze sollen nun auch mehrere Klagen folgen.

Eingebracht werden sie von den Datenschützern von Epicenterworks (vormals AK Vorrat) und Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, wie am Freitag im Anschluss an den Nationalen Sicherheitsrat bei einer Pressekonferenz bekannt wurde (derstandard.at).

Die Kläger werfen dem Innenminister üble Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. In den nächsten zehn Tagen sollen daher insgesamt vier Klagen – zwei strafrechtliche und zwei zivilrechtliche – eingebracht werden.

FPÖ muss ORF-Journalisten 17.000 Euro zahlen

Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine „Am Schauplatz“-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010 (derstandard.at).

Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Darauf wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht und verurteilte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme. Von der FPÖ gab es am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme.

Glawischnig klagt Tiroler nach Facebook-Posting

Glawischnig klagt einen Tiroler wegen übler Nachrede, der ein Bild von ihr im Parlament sitzend auf Facebook gepostet und mit einer vermeintlich von der Grünen Politikerin stammenden Aussage versehen hat (orf.at).

Glawischnig schützt. Diebstahl durch Asylwerber ist völlig normal und ist ein wichtiger Instinkt der Integration. Wir dürfen niemanden dafür bestrafen, sondern müssen diese Menschen fördern und mehr Gelder zur Verfügung stellen.

Identitäre kündigen Klage gegen ORF an

Die Identitären wollen nach der Demonstration am Samstag in Wien gerichtlich gegen die Berichterstattung über sie vorgehen. Als Erstes kündigte die Gruppe via Aussendung am Montag eine Klage gegen den ORF an, der sie in der „ZiB“ „als Neonazis beschimpft“ habe.

Die „Verleumdung der Identitären als Neonazis und Rechtsextreme“ werde Konsequenzen haben, kündigte die Gruppierung an. „Diesmal wurde der Bogen eindeutig überspannt“, meinte Patrick Lenart, einer der Köpfe der Bewegung (derstandard.at).

Glawischnig Hasser muss 5.500 Euro zahlen

Gerade so, als wüsste die Heute Zeitung von meinem nächsten Video, berichtet sie heute über einen Mann, der auf Facebook nichts Besseres zu tun hatte, als Frau Glawischnig zu beleidigen, indem er ihr das Zitat in den Mund legte „Schutzsuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen. Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber“.

Einen derart beleidigenden Unsinn hat Frau Glawischnig natürlich niemals von sich gegeben, und als Reaktion hat sie das einzig Richtige getan: sie hat geklagt.

Dem Mann kostete sein lockeres Mundwerk insgesamt 5.500,– Euro, außerdem muss er für 3 Monate eine Ehrenerklärung auf Facebook posten.

Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“