Schlagwortarchiv für: Schadenersatz

Die Haftung des Rinderhalters im Laufe der Zeit

Als Konsequenz des Tiroler Kuh-Urteils wurde von der Regierung nach Intervention des Tiroler Landeshauptmanns und der Tiroler Landwirtschaftskammer schon eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zur Tierhalterhaftung angekündigt.

Die derzeit gültige Fassung von § 1320 ABGB ist ein Ergebnis der 3. Teilnovelle des ABGB aus dem Jahr 1916, mit der zahlreiche Bestimmungen des damals als neu und modern geltenden Deutschen BGB in das ABGB übernommen wurden. Lautete die Bestimmung ursprünglich

wurde daraus damals

Die Tierhalterhaftung ist allerdings keine Erfindung des ABGB oder des BGB. Schon in der Bibel sahen die im Buch Exodus enthaltenen Rechtsvorschriften Strafen und Schadenersatz bei Körperverletzungen durch Haustiere vor (Exodus, 21, 28-30).

Auch das römische Zwölftafelgesetz kannte für von Tieren verursachte Schäden eine Klage gegen den Eigentümer. Dieser musste das Tier entweder an den Geschädigten ausliefern oder Schadenersatz leisten; „zum Beispiel, wenn ein Rind, das die Eigenart hat, mit den Hörnern anzugreifen, jemanden angegriffen hat. Diese Klage findet aber bei den Tieren statt, die sich gegen ihre Natur verhalten; ist dagegen die Wildheit angeboren, entfällt sie.“ (Inst. 4.9).

Das Prinzip, dass der Tierhalter für von seinen Tieren verursachte Schäden haftet und dafür Schadenersatz leisten muss, ist also nicht neu, und es hat sich im Laufe der letzten dreitausend Jahre auch nicht wesentlich verändert. Es wird auch seinen Grund haben, dass selbst in den ältesten Rechtsquellen immer wieder Bezug auf von Rindern verursachte Schäden genommen wird. Die Beschränkung dieser Haftung ist hingegen eine eher neue Idee.

Herzinfarkt bei Hausarzt: Schadenersatz für Witwe

Die Witwe eines Obersteirers, der wenige Tage nach einem Herzinfarkt beim Hausarzt gestorben ist, bekommt Schadenersatz zugesprochen. Laut Gericht haftet der Arzt für den Tod des Mannes. Die Frau erhält 67.600 Euro an Schadenersatz.

Weiterlesen

Schmerzengeld nach Verkehrsunfall in Portugal

Mein Mandant wurde in Portugal auf einem Gehweg von einem Fahrzeug, das bei Rot in eine Kreuzung einfuhr, gegen eine Wand gedrückt wurde, und erlitt dadurch einen Schienbeinbruch und einen Knöchelbruch erlitt. In dem in Österreich nach Portugiesischem Recht geführten Verfahren wurden ihm jetzt 15.000,– Euro Schmerzengeld zugesprochen. Nach österreichischem Recht wäre das Schmerzengeld ein wenig höher ausgefallen.

Schmerzengeld des Beifahrers einer Wettfahrt

Der Kläger nahm als Beifahrer an einer privaten Wettfahrt zweier Pkw auf einer öffentlichen Straße teil. Die Lenker der Fahrzeuge der Marken Opel und Audi hatten die Wettfahrt miteinander und mit ihren Beifahrern vereinbart. Der Audi durfte aufgrund der geringeren Motorleistung zuerst losfahren. Weiterlesen