Schlagwortarchiv für: Rufschädigung

SPÖ setzt sich gegen „Atomstrom“-Werbung der ÖVP durch

SPÖ gegen ÖVP in erster Instanz erfolgreich. In den Sujets hatte es, mit Blick auf das Nein der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat, geheißen: “Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze.” Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an.

Das Handelsgericht wird in seiner einstweiligen Verfügung deutlich: “Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung”, wird der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei sondern gegen die vorliegende Novelle.

Somit steht fest: Auch in der politischen Debatte ist kein Platz für Unwahrheiten. Höchste Zeit, dass das einmal klargestellt wurde.

„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.

 

Kärntner FPÖ-Politiker muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro zahlen

Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro an Schadenersatz wegen eines Facebook-Postings bezahlen. Thurnher hatte ursprünglich 4.000 Euro gefordert, weil Trettenbrein ihr Bild mit einem falschen Zitat geteilt hatte, dass Thurnher Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin, die durch das Posting auch eine „empfindliche Kränkung“ erlitten habe (derstandard.at).

 

Sportgeschäft verlangt nach negativer Online-Bewertung 1200 Euro

Ein 24-jähriger Oberösterreicher besuchte in Begleitung seines Vaters ein Sportgeschäft im oberösterreichischen Pasching, um ein Fitnessgerät für zuhause zu kaufen. Der junge Mann war von der Beratung enttäuscht und hatte das Gefühl, dass diese bloß versuchte, die teuersten Produkte zu verkaufen. Mehrere Monate später kehrte er ins Geschäft zurück, war aber wieder nicht zufrieden mit dem Service.

Deswegen gab der 24-jährige dem Geschäft auf Google eine negative 1-Stern-Bewertung, ohne diese weiter zu begründen. Kurz darauf bekam er eine Facebook-Nachricht vom Geschäftsführer des Sportgeschäfts. Der wollte in einer freundlich formulierten Mitteilung wissen, wieso der enttäuschte Kunde diese Auswahl getroffen hatte (derstandard.at).

Der Oberösterreicher ignorierte die Nachricht allerdings – und bekam kurze Zeit später per Post einen Anwaltsbrief, in dem 1200 Euro für die schlechte Bewertung verlangt wurden – gedroht wurde mit einer Klage. Weiters wurde er dazu aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, welche von ihm verlangte, die Bewertung zu löschen.

Jeannée versus Fellner geht in die Verlängerung

Der von „Kronen Zeitung“-Kolumnist Michael Jeannée angestrengte Prozess gegen das Konkurrenzmedium „Österreich“ entwickelt sich für Richter Stefan Apostol zu einer langwierigen Geschichte. Das am 10. August begonnene Verfahren um die Behauptung, Jeannée würde seine Beiträge gewohnheitsmäßig unter erheblichem Alkoholeinfluss verfassen, wird wohl in diesem Jahr nicht mehr enden.

Auf die Zeugenaussagen über die Arbeitsweise des 74-jährigen Jeannée wartete man aber vergeblich – dessen Anwalt Roland Bauer und „Österreich“-Vertreter Peter Zöchbauer führten zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit 20 Minuten lang Vergleichsgespräche (derstandard.at).

Volkshilfe-Chef wertet Facebook-Eintrag als Rufschädigung

Geschäftsführer Otto Knapp wirft dem Betriebsrat Rufschädigung vor. Der Grund ist ein Eintrag des Betriebsrates in einer (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Darin wird auf die (wegen Krankenständen) angespannte personelle Situation hingewiesen. Es liege „einiges im Argen“ schrieb der Betriebsrat. Als Knapp die Zeile las, entließ er den gesamten Betriebsrat – neun Personen. Am Tag danach wurden acht der neun Entlassungen wieder zurückgezogen. Nur jene gegen Betriebsratsvorsitzende Isabella Haunschmid blieb aufrecht.

„Wenn das Patienten, Kunden oder die Konkurrenz lesen, müssten sie den Eindruck gewinnen, dass die Volkshilfe nicht imstande ist, die Patientenbetreuung gewährleisten zu können“, erklärt Knapps Anwalt. „Es stimmt schon, dass heuer im Jänner viele Krankenstände waren und das ist unangenehm“, gibt Knapp zu. Sein Anwalt ergänzt: „Das ist kein Betriebsgeheimnis. Aber das ist eine Rufschädigung des Unternehmens.“ (kurier.at).

Da hakt der Richter nach: „Aber somit haben wir keinen Kündigungsgrund.“ Und er merkt ebenfalls an, dass sonst in sehr freundlichen Worten über die Geschäftsführung geschrieben wurde. „Glauben Sie, wenn ich sage: ,In unserem Haus ist einiges schlimm’, dass ich ein Disziplinarverfahren bekomm’?“

Gericht verbietet Kurz einstweilig Spendenvorwurf an SPÖ

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler hat heute einen ersten Erfolg vor Gericht gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz vermeldet: Ihm wurde per einstweiliger Verfügung verboten, zu behaupten, dass Hans Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro gespendet habe. Kurz hatte das im ORF-„Sommergespräch“ gesagt, die SPÖ klagte auf Unterlassung. Die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an.

Mit der einstweiligen Verfügung gewann die SPÖ eine erste Etappe im Gerichtsverfahren. Dem ÖVP-Chef wird, zitierte Niedermühlbichler aus der Verfügung, „ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Unterlassungsanspruch verboten, die Behauptung, die SPÖ trete zwar einerseits für eine Spendenobergrenze ein, nehme aber gleichzeitig von Herrn Haselsteiner deutlich mehr Geld an, nämlich hunderttausend Euro und vielleicht bleibe es nicht dabei, oder sinngleiche Äußerungen, aufzustellen und/oder zu verbreiten“ (orf.at).

Die ÖVP wird gegen diese allerdings vorgehen und Rechtsmittel einlegen. Außerdem will die ÖVP beantragen, „dass alle Spender und Vereinskonstruktionen der SPÖ offengelegt werden, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.

„Aula“ darf KZ-Überlebende nicht mehr „Landplage“ nennen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.

Der OGH hielt fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle.

Duzdar gewann Klage gegen Strache

Strache muss die Aussage unterlassen, die Staatssekretärin habe eine palästinensische Terroristin nach Österreich eingeladen. Zusätzlich muss Strache die Aussage im ORF widerrufen.

Es geht um Äußerungen Straches in der ORF-Sendung „Runder Tisch“ vom 18. Mai, in denen Strache Duzdar ein Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen und unterstellt hat, dass sie auch palästinensische Terroristen nach Österreich eingeladen hätte (kurier.at).

Glawischnig klagt Tiroler nach Facebook-Posting

Glawischnig klagt einen Tiroler wegen übler Nachrede, der ein Bild von ihr im Parlament sitzend auf Facebook gepostet und mit einer vermeintlich von der Grünen Politikerin stammenden Aussage versehen hat (orf.at).

Glawischnig schützt. Diebstahl durch Asylwerber ist völlig normal und ist ein wichtiger Instinkt der Integration. Wir dürfen niemanden dafür bestrafen, sondern müssen diese Menschen fördern und mehr Gelder zur Verfügung stellen.