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GIS, GIS und nochmal GIS

Heute habe ich mich also selbst angezeigt; nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich etwas nicht verbrochen habe. Konkret: ich habe der GIS nicht mitgeteilt, ob ich zu Hause Radio und Fernsehen über das Internet beziehe.

Das geht die GIS nämlich nichts an. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon im Sommer klar gestellt, dass der Empfang von Radio und Fernsehen ausschließlich über das Internet nicht Rundfunk ist, und dass man dafür deswegen auch keine Rundfunkgebühr zahlen muss. Und wo keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, muss man natürlich auch keine Meldung machen und auch keine Auskunft darüber geben, ob man Radio und Fernsehen zu Hause über das Internet bezieht.

Wieso die GIS auch Monate später noch wissen will, ob ich Radio und Fernsehen über das Internet beziehe? Ich weiß es nicht. Vielleicht war man einfach zu faul dafür, neue Formulare zu drucken. Aber mit einem Vielleicht sollte man in einem Rechtsstaat eigentlich nicht leben müssen. Man sollte mit Sicherheit wissen, was man tun muss und was nicht.

Schließlich verlangt der auch Staat von seinen Bürgern genau das: dass sie alle Gesetze kennen und sich daran auch halten. Man wird von staatlichen Behörden wohl dasselbe erwarten dürfen, wenn sich diese nicht in dieselbe Schublade stecken lassen wollen wie diverse Unternehmen, die das Abzocken der Schwächeren zur Perfektion gebracht haben.

Wieso viele Rechtsanwälte teuer sind

Gestern war es wieder einmal soweit: meine Effizienzalarmglocken läuteten. Grund dafür war folgendes Email eines Kollegen, den ich vorher dazu aufgefordert habe, dass sein Klient endlich zahlen soll.

„Sehr geehrter Herr Kollege!
In obiger Angelegenheit gestatte ich mir mitzuteilen, dass das Vollmachtsverhältnis mit Herrn X zur Auflösung gebracht wurde. Ich darf Sie daher höflichst ersuchen, sich direkt an diesen zu wenden.“

Jetzt ist es bei uns Rechtsanwälten sprichwörtlich so, dass Zeit Geld ist. Das, was gesagt werden kann, kann auch klar gesagt werden. Dafür brauche ich keinen Wittgenstein, der mir diese einfache Lebensweisheit als große philosophische Entdeckung verkaufen möchte.

Wer etwas nicht klar sagen kann, kostet mehr. Verträge werden dadurch länger als notwendig, Eingaben bei Gerichten und Behörden werden dicker und werden deswegen auch weniger gerne gelesen. Die Erfolgsquote sinkt. Kurz gesagt: Er ist zu teuer.

„Sehr geehrter Herr Kollege! Ich habe das Vollmachtsverhältnis zu Herrn X aufgelöst. Bitte wenden Sie sich direkt an ihn“.

In der Kürze liegt die Würze.

Keine GIS für Computer mit Internet-Anschluss

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifieren sind. Daher muss dafür auch keine Rundfunkgebühr (GIS) bezahlt werden.

Schon im Jahr 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass grundlos bezahlte Rundfunkgebühren zeitlich unbegrenzt zurück gefordert werden können (2010/17/0022).

 

Einstweilige Verfügung gegen Strache erwirkt

„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Strache hatte damals sowohl in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am Sonntag als auch in der „ZiB 2“ am Mittwoch von einer inszenierten Aufnahme gesprochen. Journalisten hätten dieses Foto „geschickt eingefädelt“, behauptete er. Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests wären nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen.

„Kurier“-Fotograf Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation bereits kurz nach der Sendung zurück: „Das stimmt natürlich nicht und macht mich sprachlos“, meinte er danach zur APA. „Ich und ein paar andere Fotografen sind da gestanden. Es war schon relativ am Ende der Protestaktion. Auf einmal sind diese Flüchtlinge Richtung Flüchtlingsheim vorbeigegangen, weil die FPÖ ja den Zugang blockiert hat. Ich sehe das, reiße instinktiv die Kamera hoch und drücke zehnmal drauf. Die Flüchtlinge haben auch nicht posiert. Das war in vier Sekunden vorbei.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000018646585/Kurier-Foto-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Strache?ref=nl)

Strache blitzt mit Klage gegen Öllinger ab

Ein Kommentar auf Facebook kulminierte in einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Politiker Karl Öllinger, der bis 2013 für die Grünen im Nationalrat saß und Betreiber der Plattform „Stoppt die Rechten“ ist. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz entschieden – zugunsten von Karl Öllinger. Das Urteil ist eine Grundsatzentscheidung zu den Sorgfaltspflichten, die Betreiber einer Webseite in Bezug auf ehrenrührige Postings Dritter haben.

Strache, beziehungsweise sein Rechtsvertreter, forderte am 1. Februar, Freitag, 2013 Öllinger per Mail auf, dieses und zwölf weitere Postings zu löschen. Öllinger konsultierte am 4. Februar einen Juristen, um Rat einzuholen, wie er mit der Aufforderung zur Löschung umgehen solle. Das beanstandete Posting wurde schließlich am 5. oder 6. Februar gelöscht. Gerade noch rechtzeitig, urteilte der OGH. (Quelle http://derstandard.at/2000018014477/Facebook-Posting-Strache-blitzt-mit-Klage-gegen-Oellinger-ab?ref=nl)

Die undurchschaubare Prozessstrategie

Vorgestern war es wieder einmal soweit; der Prozessgegner ließ sich nicht in die Karten schauen. Mit eiskaltem Pokerface sass er mir gegenüber und sagte: „Ich zahle 500,– Euro, wenn die Sache dann erledigt ist“.

Ich lächle und sage: „Sicher nicht“. Es ging um 4.300,– Euro an offener Pacht, die er meiner Mandantin schuldete. Mit 2.500,– Euro wäre sie vor dem Prozess auch noch zufrieden gewesen, aber jetzt nach dem ganzen Ärger des Prozesses… Ich sage „Wissen Sie was, die 2.500,– Euro wollten Sie nicht bezahlen, also wollen wir jetzt den ganzen offenen Betrag. Und keinen Euro weniger.“

Das Pokerface reagiert überrascht, sein Anwalt beugt sich zu ihm rüber, flüstert ihm etwas ins Ohr und sagt: „Ich muss das mit meinem Klienten kurz draußen besprechen“.

Die Tür zum Verhandlungssaal geht wieder auf, der Gegner – gar nicht mehr Pokerface – setzt sich wieder hin. „Mein Klient wäre bereit, 3.500,– Euro zu bezahlen, in Raten.“

Und so wurde die Sache dann auch beendet. Strategen unter sich.