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Klage gegen Facebook wegen Sperre erfolgreich

Wie die TAZ berichtet, war ein Facebook-Nutzer mit einer Klage gegen Facebook erfolgreich, nachdem zuvor eines seiner Kommentare gelöscht und er selbst für 30 Tage gesperrt wurde. Das Amtsgericht Tübingen urteilte, dass Facebook damit die eigenen Nutzungsbedingungen verletzt hat, weil der betreffende Kommentar nicht als Hassrede qualifizieren werden kann.

Der Zivilprozess | Grundrezept

Wie bei jedem Kuchenrezept gilt auch beim Zivilprozess: Am Ende könnt ihr nur das essen, das ihr vorher in den Akt gemischt habt (§ 414 Abs 1 ZPO).

Bevor Ihr loslegt, müsst ihr euch aber noch entscheiden, welchen Kuchen ihr eigentlich backen wollt. Dafür müsst ihr einen entsprechenden Antrag stellen (§§ 226 Abs 1, 228 ZPO).

Anschließend schnappt ihr euch einen Akt und mischt sorgfältig die Tatsachen, auf die ihr euren Antrag stützt, und die Beweise zusammen, mit denen die Richtigkeit der behaupteten Tatsachen erwiesen werden kann. Beides ist ein Muss, sonst wird der Kuchen garantiert nichts (§§ 76 Abs 1, 226 Abs 1 ZPO).

Zum Verfeinern dürft ihr auch Äußerungen zur Richtigkeit der gegnerischen Behauptungen und zur Zulässigkeit gegnerischer Beweise mit hinein mischen (§ 78 Abs 1 Z 3 ZPO)

Nichts zu suchen haben darin Äußerungen zur Glaubwürdigkeit der gegnerischen Behauptungen oder zur Beweiskraft gegnerischer Beweise (§ 78 Abs 2 ZPO).

Ein absolutes No Go sind Beleidigungen oder verworrenes Zeug, aus dem niemand schlau wird. Das zerstört den Geschmack und ergibt höchstens einen teuren Kuchen (§§ 86, 86a ZPO).

Wenn ihr alle Bestandteile des gewünschten Kuchens in den Akt gemischt habt, wird dieser geschlossen (§ 193 Abs 1 ZPO) und muss dann für höchstens 4 Wochen bei Gericht abliegen (§ 415 ZPO).

Dann wird der Akt wieder hervor geholt und vom Gericht endverarbeitet. Dabei werden die hinzugefügten Beweise gewürdigt (§ 272 ZPO) und festgestellt, ob die behaupteten Tatsachen wahr sind oder nicht. Die Tatsachen werden anschließend einer rechtlichen Beurteilung unterzogen und nun entscheidet sich, ob aus eurem Rezept der gewünschte Kuchen geworden ist oder nicht (§ 417 ZPO). So oder so wird euch der fertige Kuchen zugeschickt (§ 416 Abs 1 ZPO).

Wenn ihr euch dieses einfache Grundrezept für den Zivilprozess zu Herzen nehmt, solltet ihr schon mal den gewünschten Kuchen backen können. Ich wünsche euch dabei schon einmal gutes Gelingen!

Ermittlungen gegen Tisal eingestellt

Die Ermittlungen gegen Manfred Tisal, der als „EU-Bauer“ beim Villacher Fasching bekannt wurde, wegen Verhetzung sind eingestellt worden. Das teilte am Donnerstag sein Verteidiger mit. Laut Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen.

Ermittelt wurde gegen Tisal wegen eines Facebook-Postings im Sommer 2017, in dem es um Flüchtlinge ging. Er wetterte gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden, und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (orf.at).

Justiz ermittelt gegen Ex-„EU-Bauer“

Gegen den aus dem Villacher Fasching als „EU-Bauer“ bekannten Manfred Tisal wird wegen des Verdachts der Verhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“. Tisal hatte im vergangenen Herbst Verbalattacken gegen Flüchtlinge auf Facebook veröffentlicht.

In seinem Posting wetterte er gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (derstandard.at).

Den Tatbestand der Verhetzung verwirklicht, 

Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich ist,

1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder eine andere […] Gruppe von Personen […] ausdrücklich wegen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

 

„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.

 

Prozesse gegen Frauen, die Beziehungstäterinnen wurden

Am Wiener Straflandesgericht bekommt es Richterin Doris Reifenauer an einem Tag gleich in zwei Prozessen mit Frauen zu tun, die als Täterinnen angeklagt sind.

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Heumarkt: Großspender klagt auf Unterlassung und Widerruf

Der Schlagabtausch in der Spendenaffäre rund um einen karitativen Verein des grünen Wiener Planungssprechers Christoph Chorherr geht weiter. Willi Hemetsberger, einer der Großspender für Chorherrs Afrika-Projekt Ithuba, hat am Donnerstag – wie angekündigt – Klage gegen Rechtsanwalt Wolfgang List eingebracht. Letzterer wird von Hemetsberger aufgefordert, „die haltlosen Anschuldigungen“ nicht weiter zu verbreiten und „die bereits getätigten falschen Behauptungen zu widerrufen“.

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Schmerzengeld des Beifahrers einer Wettfahrt

Der Kläger nahm als Beifahrer an einer privaten Wettfahrt zweier Pkw auf einer öffentlichen Straße teil. Die Lenker der Fahrzeuge der Marken Opel und Audi hatten die Wettfahrt miteinander und mit ihren Beifahrern vereinbart. Der Audi durfte aufgrund der geringeren Motorleistung zuerst losfahren. Weiterlesen

Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“

 

Wie man eine Besitzstörungsklage vermeidet


Stellen Sie sich vor, Sie waren in Ihrem Urlaub gut essen, und als Sie zu Ihrem Auto zurück kommen, finden Sie folgenden Zettel auf Ihrer Windschutzscheibe.

Privatparkplatz Besitzstörungsklage

Sie schaun sich um und bemerken, dass Sie tatsächlich nicht – wie angenommen – auf dem Parkplatz des Gasthauses stehen, in dem Sie gerade essen waren sondern auf einem Privatparkplatz, der auch beschildert ist. Freilich, wer schaut schon extra auf Schilder, wenn über dem Parkplatz ein fettes Banner des Gasthauses weht, das den Eindruck entstehen lässt, Sie parken richtig?

Der Zettel ist freilich gar mysteriös gehalten, mit Ausnahme einer Konto- und einer Handynummer und einem Nachnamen (Herr X) gibt er keinen Aufschluss darüber, mit wem Sie es eigentlich zu tun haben. Die Kontonummer könnte genauso gut einem Betrüger gehören, der dort wahllos Zettel verteilt.

Also schreiben Sie dem Herrn X eine SMS und ersuchen ihn um Bekanntgabe der Firma der Hausverwaltung, die er Ihnen an eine Ihrer Email Adressen schicken soll. Das macht er dann auch tatsächlich, und es stellt sich heraus, Herr X hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun, das Konto ist sein Privatkonto, und der Parkplatz, auf dem Sie stehen, ist angeblich sein Privatparkplatz.

Sie haben also tatsächlich den Besitz von Herrn X gestört, weil Sie auf seinem Parkplatz ohne seine Zustimmung geparkt haben. Aber müssen Sie ihm deswegen 150,– Euro zahlen? Wohl kaum.

Was also tun? Die 150,– Euro bezahlen? Gar nichts unternehmen?

Bezahlen Sie, war das ein teures Abendessen.

Bezahlen Sie nicht, und unternehmen nichts, riskieren Sie, dass Herr X Sie auf Besitzstörung klagt.

Die 150,– Euro wird er dann zwar nicht bekommen, aber Sie werden ihm die Prozesskosten ersetzen müssen.

Zur Sicherheit lieber in einen Rechtsanwalt investieren, der sich damit auskennt.