Schlagwortarchiv für: Kreditschädigung

Sportgeschäft verlangt nach negativer Online-Bewertung 1200 Euro

Ein 24-jähriger Oberösterreicher besuchte in Begleitung seines Vaters ein Sportgeschäft im oberösterreichischen Pasching, um ein Fitnessgerät für zuhause zu kaufen. Der junge Mann war von der Beratung enttäuscht und hatte das Gefühl, dass diese bloß versuchte, die teuersten Produkte zu verkaufen. Mehrere Monate später kehrte er ins Geschäft zurück, war aber wieder nicht zufrieden mit dem Service.

Deswegen gab der 24-jährige dem Geschäft auf Google eine negative 1-Stern-Bewertung, ohne diese weiter zu begründen. Kurz darauf bekam er eine Facebook-Nachricht vom Geschäftsführer des Sportgeschäfts. Der wollte in einer freundlich formulierten Mitteilung wissen, wieso der enttäuschte Kunde diese Auswahl getroffen hatte (derstandard.at).

Der Oberösterreicher ignorierte die Nachricht allerdings – und bekam kurze Zeit später per Post einen Anwaltsbrief, in dem 1200 Euro für die schlechte Bewertung verlangt wurden – gedroht wurde mit einer Klage. Weiters wurde er dazu aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, welche von ihm verlangte, die Bewertung zu löschen.

Heumarkt: Großspender klagt auf Unterlassung und Widerruf

Der Schlagabtausch in der Spendenaffäre rund um einen karitativen Verein des grünen Wiener Planungssprechers Christoph Chorherr geht weiter. Willi Hemetsberger, einer der Großspender für Chorherrs Afrika-Projekt Ithuba, hat am Donnerstag – wie angekündigt – Klage gegen Rechtsanwalt Wolfgang List eingebracht. Letzterer wird von Hemetsberger aufgefordert, „die haltlosen Anschuldigungen“ nicht weiter zu verbreiten und „die bereits getätigten falschen Behauptungen zu widerrufen“.

Weiterlesen

Wiener Arzt klagt Patientin wegen schlechter Bewertung im Netz

Eine Wienerin hat wegen einer Bewertung im Netz Anwaltspost erhalten. Ein Frauenarzt warf der ehemaligen Patientin vor, ihr Posting sei „kreditschädigend“ und enthielte „unwahre Behauptungen“. Die Nutzerin wurde aufgefordert, den Eintrag zu löschen. Da sie dies verweigerte, erhielt sie nun eine Mahnklage in der Höhe von 539 Euro.

Der Arzt soll online auch von anderen Patientinnen schlecht bewertet worden sein. Kritikpunkte waren unter anderem Anwesenheitsverbote für männliche Partner während der Behandlung sowie Privat-Verrechnungen von Zusatzleistungen.

Gerichtsverfahren zu solchen Fragen gab es bislang etwa in Deutschland. Dort protestierte ein Arzt gegen seine Nennung im Online-Bewertungsportal Jamenda. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Informationsinteresse mehr als die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiegen. In einem späteren Urteil verpflichtete der Bundesgerichtshof das Bewertungsportal, negative Rezensionen stärker zu prüfen. So sollten Nutzer etwa Belege vorlegen, beispielsweise Rechnungen.

Tipp vom Medienanwalt: Kritik muss man sich solange gefallen lassen, solange es für die Kritik eine Grundlage gibt. Unwahre Behauptungen muss man sich aber nicht gefallen lassen, wenn diese kreditschädigend sind.

Einstweilige Verfügung gegen Krone und Jeannée erwirkt

Das Handelsgericht Wien hat nach STANDARD-Informationen eine einstweilige Verfügung gegen die „Krone“ und Jeannée erlassen. (derstandard.at)

Weder die „Krone“ noch Jeannée dürfen behaupten, Heinz Patzelt habe gesagt, dass eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze, ihre Privatsphäre verletze oder ein zelebriertes Demütigungsritual sei.

Nach einer Razzia der Polizei in Justizanstalten Österreichs – im Beisein der „Kronen Zeitung“ – sagte Patzelt den „Salzburger Nachrichten“: „Wenn man aus einer Durchsuchung eine Medienshow macht, dann kratzt das an der Menschenwürde der Strafgefangenen. Auch sie haben eine Privatsphäre. Hier wurde aber das Signal gesendet, dass sie Menschen ohne Rechte sind.“ Weiter sprach er in Bezug auf die mediale Inszenierung von einem „öffentlich zelebrierten Demütigungsritual“.

In seiner Kolumne „Post von Jeannée“ schrieb der „Krone“-Kolumnist am 12. Februar (unten im Wortlaut): „Heinz Patzelt, würde ich Ihnen, dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, hier und jetzt unterstellen, dass Sie meiner Meinung nach leider nicht mehr richtig ticken … erfüllte das wahrscheinlich den Tatbestand einer (klagbaren) Ehrenbeleidigung. Zu viel der Ehre für mich!“ Und weiter: „… dann, Herr Patzelt, muss die Frage nach Ihrem Geisteszustand erlaubt sein.“

In der Ausführung des Urteils heißt es, dass die „unwahren Tatsachenbehauptungen der Beklagten ehrenbeleidigend und kreditschädigend“ seien. Dem Kläger werde eine „falsche Behauptung unterstellt“ und damit sein Ansehen „massiv geschädigt“, da er in der Öffentlichkeit als Menschenrechtsexperte bekannt sei. Und: „Darüber hinaus wird seine legitime öffentliche Kritik an der Beiziehung von Boulevardmedienvertretern zu einer Razzia nicht richtig wiedergegeben, sondern sogar in ihr Gegenteil verzerrt.“

„Lügner“ ist beleidigend und rufschädigend

Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter seinem ehemaligen Vorgesetzten mehreren Personen gegenüber unterstellt, dieser hätte im Unternehmen Lügen über ihn verbreitet, die zu seiner Entlassung geführt hätten, ist das natürlich nur dann hinzunehmen, wenn diese Behauptung der Wahrheit entspricht. Stimmt sie nicht, wirft sie ein schlechtes Licht auf den ehemaligen Vorgesetzten; sie ist beleidigend und rufschädigend.

Eine solche Beeinträchtigung des guten Rufes und der damit verbundene Vertrauensverlust können weitreichende Konsequenzen sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zur Folge haben. Wer will sich schon mit einem Lügner einlassen, dem man nicht trauen kann, und von dem Nachteile für die eigene Karriere zu befürchten sind?

Heutzutage ist es für jeden relativ einfach, den guten Ruf eines anderen per Email oder über die sozialen Medien einem großen Personenkreis gegenüber aufs Spiel zu setzen. Es lohnt sich deswegen jedenfalls, für seinen guten Ruf zu kämpfen.

Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“

 

Einstweilige Verfügung gegen Strache erwirkt

„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Strache hatte damals sowohl in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am Sonntag als auch in der „ZiB 2“ am Mittwoch von einer inszenierten Aufnahme gesprochen. Journalisten hätten dieses Foto „geschickt eingefädelt“, behauptete er. Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests wären nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen.

„Kurier“-Fotograf Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation bereits kurz nach der Sendung zurück: „Das stimmt natürlich nicht und macht mich sprachlos“, meinte er danach zur APA. „Ich und ein paar andere Fotografen sind da gestanden. Es war schon relativ am Ende der Protestaktion. Auf einmal sind diese Flüchtlinge Richtung Flüchtlingsheim vorbeigegangen, weil die FPÖ ja den Zugang blockiert hat. Ich sehe das, reiße instinktiv die Kamera hoch und drücke zehnmal drauf. Die Flüchtlinge haben auch nicht posiert. Das war in vier Sekunden vorbei.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000018646585/Kurier-Foto-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Strache?ref=nl)

Asylfoto: „Kurier“ klagt FPÖ-Chef Strache

Der „Kurier“ wird FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf Kreditschädigung klagen. Dies bestätigte „Kurier“-Chefredakteur Helmut Brandstätter dem „Standard“. Grund dafür ist ein Foto von Jürg Christandl vor dem Aslyquartier in Erdberg, auf dem ein Kind zu sehen ist, das an einer FPÖ Meute vorbei gehen musste, die Tafeln mit dem Inhalt „Nein zum Asylantenheim“ schwenkten.

Strache warf der Zeitung und dem Fotografen, dass dieses Szene ganz bewusst eingefädelt worden sei. (Quelle http://wien.orf.at/news/stories/2715785/)

Tipp vom Medienanwalt: Du sollst keine unwahren Behauptungen verbreiten, wenn Du den Wahrheitsbeweis anschließend nicht erbringen kannst.