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Klage gegen Facebook wegen Sperre erfolgreich

Wie die TAZ berichtet, war ein Facebook-Nutzer mit einer Klage gegen Facebook erfolgreich, nachdem zuvor eines seiner Kommentare gelöscht und er selbst für 30 Tage gesperrt wurde. Das Amtsgericht Tübingen urteilte, dass Facebook damit die eigenen Nutzungsbedingungen verletzt hat, weil der betreffende Kommentar nicht als Hassrede qualifizieren werden kann.

Pensionist hetzte gegen Lunacek auf Facebook

Ein 72-jähriger Pensionist ist am Wiener Straflandesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er im Juni 2017 auf Facebook meinte, die ehemaligen Grüne Politikerin Ulrike Lunacek „sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren“. Der ehemalige Gastronom bekam fünf Monate bedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Facebook-Gruppe „Sag ja zu HC Strache und Norbert Hofer“ schrieb er laut Anklage zu einem Beitrag und einem Bild mit der Politikerin: „Bei den Grünen ist eine häßlicher als die Andere, aber die Lesbe Lunacek stellt alles in den Schatten. Die sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren…“

Wegen des zweiten Satzes des Postings wurde er wegen Verhetzung verurteilt. „Das ist eine Grenzüberschreitung“, sagte Richter Wagner in seiner Urteilsbegründung. „Das ist schlicht und ergreifend Verhetzung.“ (derstandard.at).

Ermittlungen gegen Tisal eingestellt

Die Ermittlungen gegen Manfred Tisal, der als „EU-Bauer“ beim Villacher Fasching bekannt wurde, wegen Verhetzung sind eingestellt worden. Das teilte am Donnerstag sein Verteidiger mit. Laut Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen.

Ermittelt wurde gegen Tisal wegen eines Facebook-Postings im Sommer 2017, in dem es um Flüchtlinge ging. Er wetterte gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden, und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (orf.at).

Facebook-Foto auf Pullover: Steyrerin klagt

2011 hatte Ivana A. ein Selfie von sich auf Facebook hochgeladen. Sieben Jahre später findet sich das Motiv auf Pullovern einer Schweizer Modekette wieder. Das Label hatte das Bild ohne Einverständnis der Frau als Motiv für seine Kleidungsstücke genutzt. Auf dem Foto ist sie selbst mit dickem Winterpullover und Haube zu sehen. Wie es dazu kommen konnte, ist der Steyrerin ein Rätsel.

Als sie kurze Zeit später auch in einem Geschäft in Steyr einen Pullover mit ihrem aufgedruckten Foto entdeckt, schaltet die junge Frau einen Anwalt ein. Durch die unerlaubte Verwendung des Fotos soll die Frau an ihrem Recht auf das eigene Bild geschädigt worden sein (OÖ Nachrichten).

3.000 Euro Strafe wegen Facebook-Postings

Eine 24-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung auf Facebook zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Sie soll gegen Afrikaner und Araber gehetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Seite, auf der die 24-Jährige aktiv war, ist am Landesgericht Klagenfurt bereits bekannt. Sie richtete sich gegen ein geplantes Containerdorf für Asylwerber in der Bezirkshauptstadt St. Veit: Dort wurde nicht nur gegen die Containersiedlung protestiert, auch rassistische Videos machten die Runde, im Kommentarbereich schaukelten sich die User regelrecht hoch. Einige der Seitenmitglieder wurden bereits wegen Verhetzung verurteilt (orf.at).

Die 24-Jährige hatte nicht nur Asylwerber beschimpft, sie forderte auch, dass an Menschen, die Tiere schächten, „das selbe Ritual“ vollzogen werden soll. Die Kärntnerin bekannte sich vollinhaltlich schuldig: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass meine Kommentare öffentlich sind“, rechtfertigte sie sich. „Das ist aber schon ein bisschen naiv, oder? Das, was Sie getan haben, ist das selbe, wie wenn Sie sich mitten in der Stadt hinstellen und das, was Sie geschrieben haben, laut in der Gegend herumschreien“, merkte Richter Manfred Herrnhofer an.

In seiner Urteilsbegründung betonte Herrnhofer den Wert der Meinungsfreiheit: „Natürlich dürfen Sie sagen, dass Sie mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind. Aber Sie dürfen sich nicht strafbar machen. Wenn sich Hass gegen eine bestimmte Gruppe richtet, dann setzen wir unsere Demokratie aufs Spiel.“

Volkshilfe-Chef wertet Facebook-Eintrag als Rufschädigung

Geschäftsführer Otto Knapp wirft dem Betriebsrat Rufschädigung vor. Der Grund ist ein Eintrag des Betriebsrates in einer (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Darin wird auf die (wegen Krankenständen) angespannte personelle Situation hingewiesen. Es liege „einiges im Argen“ schrieb der Betriebsrat. Als Knapp die Zeile las, entließ er den gesamten Betriebsrat – neun Personen. Am Tag danach wurden acht der neun Entlassungen wieder zurückgezogen. Nur jene gegen Betriebsratsvorsitzende Isabella Haunschmid blieb aufrecht.

„Wenn das Patienten, Kunden oder die Konkurrenz lesen, müssten sie den Eindruck gewinnen, dass die Volkshilfe nicht imstande ist, die Patientenbetreuung gewährleisten zu können“, erklärt Knapps Anwalt. „Es stimmt schon, dass heuer im Jänner viele Krankenstände waren und das ist unangenehm“, gibt Knapp zu. Sein Anwalt ergänzt: „Das ist kein Betriebsgeheimnis. Aber das ist eine Rufschädigung des Unternehmens.“ (kurier.at).

Da hakt der Richter nach: „Aber somit haben wir keinen Kündigungsgrund.“ Und er merkt ebenfalls an, dass sonst in sehr freundlichen Worten über die Geschäftsführung geschrieben wurde. „Glauben Sie, wenn ich sage: ,In unserem Haus ist einiges schlimm’, dass ich ein Disziplinarverfahren bekomm’?“

Wiener nach politischem Facebook-Video in Arbeitskleidung gekündigt

Ein junger Wiener Familienvater ist wegen eines Facebook-Videos gekündigt worden, in dem er sich bei Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) über den Umgang mit einem verdächtigen Flüchtling beschwerte.

Er fragte die beiden Politiker, warum sich ein Afghane, dem die versuchte Vergewaltigung einer jungen Frau vorgeworfen wird, auf freiem Fuß befindet (diese Entscheidung oblag freilich den Justizbehörden). Mittlerweile wurde der 18-jährige Afghane doch verhaftet. Er war nach einer ersten Festnahme unmittelbar nach der Tat wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Das hatte Patrick F. aufgeregt, der deshalb ein Video auf Facebook gestellt hatte (derstandard.at).

Das über 86.000 Mal gesehene Video, das im Netz schnell viral wurde, führte laut „Heute“ zur Kündigung von F. Er soll seinem Arbeitgeber, der GWS Krankenbeförderungs GesmbH, mit dem Video „geschadet“ haben. Im Video trug F. ein Poloshirt, auf dem das Logo der GWS klar erkennbar ist.

Der GWS Krankenbeförderung GmbH droht nun eine Welle an Kritik in sozialen Medien – erste negative Bewertungen finden sich bereits auf Facebook und Google. Die FPÖ hat indes angekündigt, F. einen Anwalt zur Verfügung zu stellen.

Hassposting: FPÖ-Klub haftet als Host-Provider

Auf der Facebook-Seite der FPÖ war am 25. Juli 2016 ein Beitrag über den Sprengstoffanschlag von Ansbach in Bayern erschienen, den ein Facebook-Nutzer am Tag darauf mit folgenden Worten kommentierte: „Was meint der enthirnte grüne Psychopath Walser dazu???“

Gemeint war der Abgeordnete Harald Walser, jedes Facebook-Mitglied konnte den diffamierenden Kommentar lesen. Der FPÖ-Klub hat das Posting erst neun Tage später gelöscht. Und damit zu spät, bestätigte der OGH (diepresse.com).

Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“

Strache darf nicht als Arsch beschimpft werden

Der Oberste Gerichtshof verbietet eine öffentliche Beschimpfung von FPÖ-Obmann Strache auf Facebook als Arsch. Vor einigen Jahren hatte er toleriert, den Politiker in einer Karikatur als „Arsch mit Ohren“ zu bezeichnen.

„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“ Mit diesen Worten bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache rüde beschimpft hatte (diepresse.at).

„Zur öffentlichen Debatte trägt diese Verwendung eines ordinären Schimpfwortes in keiner Weise bei“, begründet das Höchstgericht seinen Beschluss. „Tatort“ war die Online-Plattform Facebook. Dort hatte Christoph Baumgärtel, Arzt und stellvertretender Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf, mit einem Posting ein Foto kommentiert, das bei einer Anti-Flüchtlings-Demonstration der FPÖ in Floridsdorf entstanden war. Es zeigte Strache und eine Bekannte Baumgärtels, was diesen zum öffentlich einsehbaren Kommentar veranlasste: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“