Schlagwortarchiv für: einstweilige Verfügung

SPÖ setzt sich gegen „Atomstrom“-Werbung der ÖVP durch

SPÖ gegen ÖVP in erster Instanz erfolgreich. In den Sujets hatte es, mit Blick auf das Nein der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat, geheißen: “Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze.” Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an.

Das Handelsgericht wird in seiner einstweiligen Verfügung deutlich: “Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung”, wird der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei sondern gegen die vorliegende Novelle.

Somit steht fest: Auch in der politischen Debatte ist kein Platz für Unwahrheiten. Höchste Zeit, dass das einmal klargestellt wurde.

Gericht verbietet Kurz einstweilig Spendenvorwurf an SPÖ

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler hat heute einen ersten Erfolg vor Gericht gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz vermeldet: Ihm wurde per einstweiliger Verfügung verboten, zu behaupten, dass Hans Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro gespendet habe. Kurz hatte das im ORF-„Sommergespräch“ gesagt, die SPÖ klagte auf Unterlassung. Die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an.

Mit der einstweiligen Verfügung gewann die SPÖ eine erste Etappe im Gerichtsverfahren. Dem ÖVP-Chef wird, zitierte Niedermühlbichler aus der Verfügung, „ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Unterlassungsanspruch verboten, die Behauptung, die SPÖ trete zwar einerseits für eine Spendenobergrenze ein, nehme aber gleichzeitig von Herrn Haselsteiner deutlich mehr Geld an, nämlich hunderttausend Euro und vielleicht bleibe es nicht dabei, oder sinngleiche Äußerungen, aufzustellen und/oder zu verbreiten“ (orf.at).

Die ÖVP wird gegen diese allerdings vorgehen und Rechtsmittel einlegen. Außerdem will die ÖVP beantragen, „dass alle Spender und Vereinskonstruktionen der SPÖ offengelegt werden, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.

„Aula“ darf KZ-Überlebende nicht mehr „Landplage“ nennen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.

Der OGH hielt fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle.

Einstweilige Verfügung gegen Krone und Jeannée erwirkt

Das Handelsgericht Wien hat nach STANDARD-Informationen eine einstweilige Verfügung gegen die „Krone“ und Jeannée erlassen. (derstandard.at)

Weder die „Krone“ noch Jeannée dürfen behaupten, Heinz Patzelt habe gesagt, dass eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze, ihre Privatsphäre verletze oder ein zelebriertes Demütigungsritual sei.

Nach einer Razzia der Polizei in Justizanstalten Österreichs – im Beisein der „Kronen Zeitung“ – sagte Patzelt den „Salzburger Nachrichten“: „Wenn man aus einer Durchsuchung eine Medienshow macht, dann kratzt das an der Menschenwürde der Strafgefangenen. Auch sie haben eine Privatsphäre. Hier wurde aber das Signal gesendet, dass sie Menschen ohne Rechte sind.“ Weiter sprach er in Bezug auf die mediale Inszenierung von einem „öffentlich zelebrierten Demütigungsritual“.

In seiner Kolumne „Post von Jeannée“ schrieb der „Krone“-Kolumnist am 12. Februar (unten im Wortlaut): „Heinz Patzelt, würde ich Ihnen, dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, hier und jetzt unterstellen, dass Sie meiner Meinung nach leider nicht mehr richtig ticken … erfüllte das wahrscheinlich den Tatbestand einer (klagbaren) Ehrenbeleidigung. Zu viel der Ehre für mich!“ Und weiter: „… dann, Herr Patzelt, muss die Frage nach Ihrem Geisteszustand erlaubt sein.“

In der Ausführung des Urteils heißt es, dass die „unwahren Tatsachenbehauptungen der Beklagten ehrenbeleidigend und kreditschädigend“ seien. Dem Kläger werde eine „falsche Behauptung unterstellt“ und damit sein Ansehen „massiv geschädigt“, da er in der Öffentlichkeit als Menschenrechtsexperte bekannt sei. Und: „Darüber hinaus wird seine legitime öffentliche Kritik an der Beiziehung von Boulevardmedienvertretern zu einer Razzia nicht richtig wiedergegeben, sondern sogar in ihr Gegenteil verzerrt.“

Einstweilige Verfügung gegen Strache erwirkt

„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Strache hatte damals sowohl in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am Sonntag als auch in der „ZiB 2“ am Mittwoch von einer inszenierten Aufnahme gesprochen. Journalisten hätten dieses Foto „geschickt eingefädelt“, behauptete er. Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests wären nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen.

„Kurier“-Fotograf Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation bereits kurz nach der Sendung zurück: „Das stimmt natürlich nicht und macht mich sprachlos“, meinte er danach zur APA. „Ich und ein paar andere Fotografen sind da gestanden. Es war schon relativ am Ende der Protestaktion. Auf einmal sind diese Flüchtlinge Richtung Flüchtlingsheim vorbeigegangen, weil die FPÖ ja den Zugang blockiert hat. Ich sehe das, reiße instinktiv die Kamera hoch und drücke zehnmal drauf. Die Flüchtlinge haben auch nicht posiert. Das war in vier Sekunden vorbei.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000018646585/Kurier-Foto-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Strache?ref=nl)