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Hassposting: FPÖ-Klub haftet als Host-Provider

Auf der Facebook-Seite der FPÖ war am 25. Juli 2016 ein Beitrag über den Sprengstoffanschlag von Ansbach in Bayern erschienen, den ein Facebook-Nutzer am Tag darauf mit folgenden Worten kommentierte: „Was meint der enthirnte grüne Psychopath Walser dazu???“

Gemeint war der Abgeordnete Harald Walser, jedes Facebook-Mitglied konnte den diffamierenden Kommentar lesen. Der FPÖ-Klub hat das Posting erst neun Tage später gelöscht. Und damit zu spät, bestätigte der OGH (diepresse.com).

Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“

Strache darf nicht als Arsch beschimpft werden

Der Oberste Gerichtshof verbietet eine öffentliche Beschimpfung von FPÖ-Obmann Strache auf Facebook als Arsch. Vor einigen Jahren hatte er toleriert, den Politiker in einer Karikatur als „Arsch mit Ohren“ zu bezeichnen.

„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“ Mit diesen Worten bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache rüde beschimpft hatte (diepresse.at).

„Zur öffentlichen Debatte trägt diese Verwendung eines ordinären Schimpfwortes in keiner Weise bei“, begründet das Höchstgericht seinen Beschluss. „Tatort“ war die Online-Plattform Facebook. Dort hatte Christoph Baumgärtel, Arzt und stellvertretender Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf, mit einem Posting ein Foto kommentiert, das bei einer Anti-Flüchtlings-Demonstration der FPÖ in Floridsdorf entstanden war. Es zeigte Strache und eine Bekannte Baumgärtels, was diesen zum öffentlich einsehbaren Kommentar veranlasste: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“

„Aula“ darf KZ-Überlebende nicht mehr „Landplage“ nennen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.

Der OGH hielt fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle.

Glawischnig klagt Tiroler nach Facebook-Posting

Glawischnig klagt einen Tiroler wegen übler Nachrede, der ein Bild von ihr im Parlament sitzend auf Facebook gepostet und mit einer vermeintlich von der Grünen Politikerin stammenden Aussage versehen hat (orf.at).

Glawischnig schützt. Diebstahl durch Asylwerber ist völlig normal und ist ein wichtiger Instinkt der Integration. Wir dürfen niemanden dafür bestrafen, sondern müssen diese Menschen fördern und mehr Gelder zur Verfügung stellen.

Identitäre kündigen Klage gegen ORF an

Die Identitären wollen nach der Demonstration am Samstag in Wien gerichtlich gegen die Berichterstattung über sie vorgehen. Als Erstes kündigte die Gruppe via Aussendung am Montag eine Klage gegen den ORF an, der sie in der „ZiB“ „als Neonazis beschimpft“ habe.

Die „Verleumdung der Identitären als Neonazis und Rechtsextreme“ werde Konsequenzen haben, kündigte die Gruppierung an. „Diesmal wurde der Bogen eindeutig überspannt“, meinte Patrick Lenart, einer der Köpfe der Bewegung (derstandard.at).

Strache bringt „Vorstadtweiber“ vor den Verwaltungsgerichtshof

Zwei Instanzen haben Heinz-Christian Strache schon abblitzen lassen: Der FPÖ-Chef sah sich in einer Folge der ORF-Serie „Vorstadtweiber“ falsch als homosexuell dargestellt.

Woran stößt sich Strache? An dem Satz: „In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu.“ (derstandard.at)

Doch der „Vorstadtweiber“-Dialog ging weiter, betonten die Medienbehörde und das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz. Mit der Gegenfrage: „Der Strache?“ Antwort: „Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da.“ – „Da kommen einige infrage.“ Zu beurteilen sei die gesamte Passage, in der die erste Behauptung ja sofort verneint werde, sagen die beiden Instanzen.

Strache klagt Öllinger wegen Facebook-Witz

Öllinger machte sich auf Facebook über ein Fahndungsfoto eines mutmaßlichen antisemitischen Hetzers lustig, indem er Ähnlichkeiten mit Strache ortete – allerdings ohne dessen Namen zu nennen.“ (orf.at)

„Öllinger schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Also wenn ich mir das Bild, das ‚Österreich‘ bzw. die Wiener Polizei da veröffentlicht, so anschaue, hätt’ ich auf den ersten Blick schon einen Verdacht, aber den behalt ich lieber für mich!“ Er gehe jedoch nicht davon aus, dass derjenige der Täter sei, den er auf den ersten Blick identifiziert habe, ergänzte er noch – „aber die Ähnlichkeit ist hoch, oder?“

Wieso sich Strache davon angesprochen fühlt, weiß wohl nur Strache selbst.

Glawischnig Hasser muss 5.500 Euro zahlen

Gerade so, als wüsste die Heute Zeitung von meinem nächsten Video, berichtet sie heute über einen Mann, der auf Facebook nichts Besseres zu tun hatte, als Frau Glawischnig zu beleidigen, indem er ihr das Zitat in den Mund legte „Schutzsuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen. Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber“.

Einen derart beleidigenden Unsinn hat Frau Glawischnig natürlich niemals von sich gegeben, und als Reaktion hat sie das einzig Richtige getan: sie hat geklagt.

Dem Mann kostete sein lockeres Mundwerk insgesamt 5.500,– Euro, außerdem muss er für 3 Monate eine Ehrenerklärung auf Facebook posten.

„Lügner“ ist beleidigend und rufschädigend

Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter seinem ehemaligen Vorgesetzten mehreren Personen gegenüber unterstellt, dieser hätte im Unternehmen Lügen über ihn verbreitet, die zu seiner Entlassung geführt hätten, ist das natürlich nur dann hinzunehmen, wenn diese Behauptung der Wahrheit entspricht. Stimmt sie nicht, wirft sie ein schlechtes Licht auf den ehemaligen Vorgesetzten; sie ist beleidigend und rufschädigend.

Eine solche Beeinträchtigung des guten Rufes und der damit verbundene Vertrauensverlust können weitreichende Konsequenzen sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zur Folge haben. Wer will sich schon mit einem Lügner einlassen, dem man nicht trauen kann, und von dem Nachteile für die eigene Karriere zu befürchten sind?

Heutzutage ist es für jeden relativ einfach, den guten Ruf eines anderen per Email oder über die sozialen Medien einem großen Personenkreis gegenüber aufs Spiel zu setzen. Es lohnt sich deswegen jedenfalls, für seinen guten Ruf zu kämpfen.