SPÖ setzt sich gegen „Atomstrom“-Werbung der ÖVP durch

SPÖ gegen ÖVP in erster Instanz erfolgreich. In den Sujets hatte es, mit Blick auf das Nein der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat, geheißen: “Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze.” Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an.

Das Handelsgericht wird in seiner einstweiligen Verfügung deutlich: “Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung”, wird der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei sondern gegen die vorliegende Novelle.

Somit steht fest: Auch in der politischen Debatte ist kein Platz für Unwahrheiten. Höchste Zeit, dass das einmal klargestellt wurde.

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