Keine GIS für Computer mit Internet-Anschluss

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifieren sind. Daher muss dafür auch keine Rundfunkgebühr (GIS) bezahlt werden.

Schon im Jahr 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass grundlos bezahlte Rundfunkgebühren zeitlich unbegrenzt zurück gefordert werden können (2010/17/0022).

 

4 Kommentare
  1. Andreas Preininger
    Andreas Preininger sagte:

    Hallo, eine Frage. Ich habe (noch) eine ORF Karte. Reicht es diese an die GIS mit dem Abmeldeantrag zurückzuschicken um keine GIS mehr zu bezahlen? Die bereits bezahlten Gebühren sind jetztt für mich kein Thema.

    Vielen Dank und
    freundliche Grüße
    Preininger Andreas

    Antworten

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