Heumarkt: Großspender klagt auf Unterlassung und Widerruf

Der Schlagabtausch in der Spendenaffäre rund um einen karitativen Verein des grünen Wiener Planungssprechers Christoph Chorherr geht weiter. Willi Hemetsberger, einer der Großspender für Chorherrs Afrika-Projekt Ithuba, hat am Donnerstag – wie angekündigt – Klage gegen Rechtsanwalt Wolfgang List eingebracht. Letzterer wird von Hemetsberger aufgefordert, „die haltlosen Anschuldigungen“ nicht weiter zu verbreiten und „die bereits getätigten falschen Behauptungen zu widerrufen“.

Wie der STANDARD berichtete, ist Chorherr Obmann des Vereins s2arch, der unter dem Namen Ithuba zwei Schulprojekte in Südafrika betreibt. Ihm wird vorgeworfen, dass durch Spenden an seinen Verein von Immobilienunternehmern möglicherweise Einfluss auf seine politische Tätigkeit als Planungssprecher genommen worden sein könnte. Auch Michael Tojner, Investor des umstrittenen Heumarkt-Hochhausprojekts, wurde im Zusammenhang mit dem Verein genannt, da er Hemetsberger vor mehreren Jahren die heute Ithuba Capital AG genannte Firma verkauft hat (derstandard.at).

Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe strikt zurück, es gilt die Unschuldsvermutung. Hemetsbergers Klage richtet sich auch gegen den Verein Initiative Denkmalschutz sowie gegen den Ex-Grünen und nunmehrigen Kultursprecher der Liste Pilz, Wolfgang Zinggl. List hatte für die Initiative vergangene Woche eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht – wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

1. Das Einbringen einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ist ein nicht öffentliches Verbreiten im Sinn des § 1330 ABGB. Eine darauf gestützte Klage ist daher nur im Fall einer wissentlich falschen Strafanzeige berechtigt. Die Beweislast dafür trägt der Kläger.

2. Ein Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten eine Sachverhaltsdarstellung einbringt, ist durch § 9 Abs 1 RAO gerechtfertigt.

3. Wieder einmal eine Klage, die man sich hätte sparen können.

 

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