Herzinfarkt bei Hausarzt: Schadenersatz für Witwe

Die Witwe eines Obersteirers, der wenige Tage nach einem Herzinfarkt beim Hausarzt gestorben ist, bekommt Schadenersatz zugesprochen. Laut Gericht haftet der Arzt für den Tod des Mannes. Die Frau erhält 67.600 Euro an Schadenersatz.

Im Sommer 2015 suchte der 57 Jahre alte Obersteirer in Begleitung seines Sohnes wegen Beschwerden seinen Hausarzt auf. Direkt im Untersuchungszimmer des Arztes erlitt der Mann einen Herzinfarkt mit Herzstillstand (orf.at).

Der Arzt soll zwar den Notarzt gerufen, ansonsten aber wertvolle Zeit verstreichen haben lassen, argumentierte Karin Prutsch, Anwältin der Familie: „Dem Arzt wird vorgeworfen, dass er nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Arzt es machen müsste, reagiert hat. Er hätte sofort reanimieren müssen und dafür sorgen müssen, dass eine ausreichende Sauerstoffzufuhr des Gehirns gegeben ist, und das wird ihm als auffällige Sorglosigkeit vorgeworfen.“

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