Beleidigungsprozess um „grüne Muschi“

Einblicke in ländliches Brauchtum kann man beim von der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig angestrengten Prozess gegen Richard H. erhalten. Der 44-jährige Steirer muss sich wegen Beleidigung vor Richter Hartwig Handsur verantworten.

Er postete einen Kommentar unter einem Artikel der „Salzburger Nachrichten“ mit dem Titel: „Grüne pochen auf eigenes Frauenministerium“. H.s Reaktion auf diese Meldung: „Diese grüne Muschi, soll sie doch mal die Moslems fragen, das würde sie wohl nicht überleben.“

Es beginnen Vergleichsgespräche, die schließlich damit enden, dass H. innerhalb von sechs Wochen 700 Euro zahlen wird. Da daraufhin die Ermächtigung zur Verfolgung und damit auch die Anklage zurückgezogen werden, wird H. von Handsur nicht rechtskräftig freigesprochen. (derstandard.at).

Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Der Abgeordnete der Liste Jetzt hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Peter Pilz‘ Aussage zu der BVT-Hausdurchsuchung war laut Handelsgericht inhaltlich falsch, aber im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt.

„Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potentiell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-) Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 MRK gerechtfertigt.“

Strache zieht Klage gegen Fußi zurück

Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat seine Klage gegen den Wiener PR-Berater Rudolf Fußi überraschend zurückgezogen. Der FPÖ-Chef hatte Fußi wegen eines Twitter-Eintrags geklagt. Gegenstand der Klage war ein von Fußi verbreitetes Foto, das Strache an einem Tisch mit mutmaßlich hohen Funktionären der rechtsextremen Identitären zeigt. Strache wollte vor Gericht erwirken, dass Fußi das Bild löscht – denn es handle sich um eine Fälschung.

Vor Gericht kam Mitte Jänner dann die Wende: Fußi konnte beweisen, dass das Foto echt ist.

Tipp vom Medienanwalt: Du sollst niemanden verklagen, wenn Du selber wissen solltest, dass er die Wahrheit gesagt hat. Sonst ist es nämlich gar so peinlich, und man müsste sich fragen wieso Du Dich nicht mehr an das Foto erinnern kannst.