Römerlauf 2018 – Ich komme!
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Suspendierung des obersten Verfassungsschützers Peter Gridling aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet es hingegen „in dieser Pauschalität als lebensfremd“, davon auszugehen, „dass einem Amtsleiter rechtswidrige Handlungen seiner Mitarbeiter bekannt werden“. Eine Schelte gibt es vom Gericht auch dafür, dass die Vorwürfe nicht überprüft wurden, sondern der Tatverdacht und die unbekannten Angaben anonymer Zeugen als ausreichend für eine Suspendierung erachtet wurden.
„Die Begründungs des Tatverdachtes damit, dass die Angaben eines ‚Anonymus‘auch von Zeugen bestätigt werden“ sei „jedenfalls dann nicht ausreichend“, wenn „weder die Angaben des Anonymus noch die der Zeugen bekannt sind“, so das Bundesverwaltungsgericht.
Die Suspendierung wird deshalb aufgehoben, Gridling ist nun also wieder BVT-Chef (derstandard.at).
Eine gesunde Watsch für alle Verantwortlichen, die sich ohne Not als Amateure in ihrem Bereich geoutet haben.
Wenn der VwGH Beschlüsse patschert begründet:
Es gibt kein subjektiv-öffentliches Recht „auf ein ordentliches (Ermittlungs- und Beweis-) Verfahren“ (VwGH, Ra 2018/02/0147).
Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen zehn führende Mitglieder der auch vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeschätzten Identitären Bewegung Anklage erhoben. Es geht dabei um Verhetzung und kriminelle Vereinigung.
Seit der Gründung der Bewegung in Österreich versuchten Vertreter der rechtsextremen Gruppierung ihre „fremdenfeindliche Ideologie durch provokante Aktionen, Internetauftritte, Demonstrationen, Stammtische, Plakatierungen sowie den Verkauf von Propagandamaterial über ein von zwei der Angeklagten im Jahr 2016 eigens dafür gegründetes Unternehmen (Versandhandel, Anm.) zu verbreiten“.
Dabei nützten sie die auch in der österreichischen Bevölkerung stetig zunehmende Angst vor radikalislamischen Terroranschlägen, um den Islam generell mit islamistischem Terror gleichzusetzen und jede in Österreich lebende, der muslimischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnende Person als potenziell terroristisch darzustellen, erklärte der Ankläger.
Ziel dieser Aktionen und öffentlichkeitswirksam betriebenen Propaganda der führenden Vertreter der rechtsextremen Gruppierung sei es, „zu Hass gegen die Religionsgesellschaft des Islam, gegen Muslime, Ausländer und Flüchtlinge und insbesondere auch türkische Staatsangehörige aufzustacheln und diese Gruppen durch Beschimpfungen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen“, so die Staatsanwaltschaft Graz – das entspreche dem Vorwurf der Verhetzung. Die Behörde geht davon aus, dass es sich bei der IBÖ um eine kriminelle Vereinigung handelt, die darauf ausgerichtet ist, dass von ihren Mitgliedern Verhetzungen und Sachbeschädigungen begangen werden (orf.at).
Die Erlassung dieser Strafverfügung steht mit dem Gesetz nicht im Einklang (OGH, 10 Os 11/80).
Ein 72-jähriger Pensionist ist am Wiener Straflandesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er im Juni 2017 auf Facebook meinte, die ehemaligen Grüne Politikerin Ulrike Lunacek „sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren“. Der ehemalige Gastronom bekam fünf Monate bedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In der Facebook-Gruppe „Sag ja zu HC Strache und Norbert Hofer“ schrieb er laut Anklage zu einem Beitrag und einem Bild mit der Politikerin: „Bei den Grünen ist eine häßlicher als die Andere, aber die Lesbe Lunacek stellt alles in den Schatten. Die sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren…“
Wegen des zweiten Satzes des Postings wurde er wegen Verhetzung verurteilt. „Das ist eine Grenzüberschreitung“, sagte Richter Wagner in seiner Urteilsbegründung. „Das ist schlicht und ergreifend Verhetzung.“ (derstandard.at).