„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.

 

Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab

Schlagersänger Andreas Gabalier ist nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Naske hatte in einem Interview gesagt, er würde Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe.

Der OGH erachtete diese Meinung als zulässig, weil Gabalier vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen hat.

Aufgrund dieser Aussagen muss Gabalier einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.

Ex-ÖSV-Trainer Kahr klagt „Süddeutsche Zeitung“

Der Anwalt des mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten früheren ÖSV-Trainers Karl Kahr hat Klage gegen die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) eingebracht. Es geht dabei um die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Identitätsschutzes und der Privatsphäre.

Weiterlesen

Herzinfarkt bei Hausarzt: Schadenersatz für Witwe

Die Witwe eines Obersteirers, der wenige Tage nach einem Herzinfarkt beim Hausarzt gestorben ist, bekommt Schadenersatz zugesprochen. Laut Gericht haftet der Arzt für den Tod des Mannes. Die Frau erhält 67.600 Euro an Schadenersatz.

Weiterlesen