Schmerzengeld nach Verkehrsunfall in Portugal

Mein Mandant wurde in Portugal auf einem Gehweg von einem Fahrzeug, das bei Rot in eine Kreuzung einfuhr, gegen eine Wand gedrückt wurde, und erlitt dadurch einen Schienbeinbruch und einen Knöchelbruch erlitt. In dem in Österreich nach Portugiesischem Recht geführten Verfahren wurden ihm jetzt 15.000,– Euro Schmerzengeld zugesprochen. Nach österreichischem Recht wäre das Schmerzengeld ein wenig höher ausgefallen.

3.000 Euro Strafe wegen Facebook-Postings

Eine 24-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung auf Facebook zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Sie soll gegen Afrikaner und Araber gehetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Seite, auf der die 24-Jährige aktiv war, ist am Landesgericht Klagenfurt bereits bekannt. Sie richtete sich gegen ein geplantes Containerdorf für Asylwerber in der Bezirkshauptstadt St. Veit: Dort wurde nicht nur gegen die Containersiedlung protestiert, auch rassistische Videos machten die Runde, im Kommentarbereich schaukelten sich die User regelrecht hoch. Einige der Seitenmitglieder wurden bereits wegen Verhetzung verurteilt (orf.at).

Die 24-Jährige hatte nicht nur Asylwerber beschimpft, sie forderte auch, dass an Menschen, die Tiere schächten, „das selbe Ritual“ vollzogen werden soll. Die Kärntnerin bekannte sich vollinhaltlich schuldig: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass meine Kommentare öffentlich sind“, rechtfertigte sie sich. „Das ist aber schon ein bisschen naiv, oder? Das, was Sie getan haben, ist das selbe, wie wenn Sie sich mitten in der Stadt hinstellen und das, was Sie geschrieben haben, laut in der Gegend herumschreien“, merkte Richter Manfred Herrnhofer an.

In seiner Urteilsbegründung betonte Herrnhofer den Wert der Meinungsfreiheit: „Natürlich dürfen Sie sagen, dass Sie mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind. Aber Sie dürfen sich nicht strafbar machen. Wenn sich Hass gegen eine bestimmte Gruppe richtet, dann setzen wir unsere Demokratie aufs Spiel.“

Prozesse gegen Frauen, die Beziehungstäterinnen wurden

Am Wiener Straflandesgericht bekommt es Richterin Doris Reifenauer an einem Tag gleich in zwei Prozessen mit Frauen zu tun, die als Täterinnen angeklagt sind.

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Heumarkt: Großspender klagt auf Unterlassung und Widerruf

Der Schlagabtausch in der Spendenaffäre rund um einen karitativen Verein des grünen Wiener Planungssprechers Christoph Chorherr geht weiter. Willi Hemetsberger, einer der Großspender für Chorherrs Afrika-Projekt Ithuba, hat am Donnerstag – wie angekündigt – Klage gegen Rechtsanwalt Wolfgang List eingebracht. Letzterer wird von Hemetsberger aufgefordert, „die haltlosen Anschuldigungen“ nicht weiter zu verbreiten und „die bereits getätigten falschen Behauptungen zu widerrufen“.

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Gabalier blitzt auch bei zweiter Instanz ab

Im Streit mit dem Wiener Konzerthaus und dessen Chef Matthias Naske hat der Musikers Andreas Gabalier nun eine zweite Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat als zweite Instanz in der Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung entschieden – und das Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt, also dem Konzerthauschef Recht gegeben, Gabalier hat verloren.

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Volkshilfe-Chef wertet Facebook-Eintrag als Rufschädigung

Geschäftsführer Otto Knapp wirft dem Betriebsrat Rufschädigung vor. Der Grund ist ein Eintrag des Betriebsrates in einer (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Darin wird auf die (wegen Krankenständen) angespannte personelle Situation hingewiesen. Es liege „einiges im Argen“ schrieb der Betriebsrat. Als Knapp die Zeile las, entließ er den gesamten Betriebsrat – neun Personen. Am Tag danach wurden acht der neun Entlassungen wieder zurückgezogen. Nur jene gegen Betriebsratsvorsitzende Isabella Haunschmid blieb aufrecht.

„Wenn das Patienten, Kunden oder die Konkurrenz lesen, müssten sie den Eindruck gewinnen, dass die Volkshilfe nicht imstande ist, die Patientenbetreuung gewährleisten zu können“, erklärt Knapps Anwalt. „Es stimmt schon, dass heuer im Jänner viele Krankenstände waren und das ist unangenehm“, gibt Knapp zu. Sein Anwalt ergänzt: „Das ist kein Betriebsgeheimnis. Aber das ist eine Rufschädigung des Unternehmens.“ (kurier.at).

Da hakt der Richter nach: „Aber somit haben wir keinen Kündigungsgrund.“ Und er merkt ebenfalls an, dass sonst in sehr freundlichen Worten über die Geschäftsführung geschrieben wurde. „Glauben Sie, wenn ich sage: ,In unserem Haus ist einiges schlimm’, dass ich ein Disziplinarverfahren bekomm’?“