Gericht verbietet Kurz einstweilig Spendenvorwurf an SPÖ

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler hat heute einen ersten Erfolg vor Gericht gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz vermeldet: Ihm wurde per einstweiliger Verfügung verboten, zu behaupten, dass Hans Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro gespendet habe. Kurz hatte das im ORF-„Sommergespräch“ gesagt, die SPÖ klagte auf Unterlassung. Die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an.

Mit der einstweiligen Verfügung gewann die SPÖ eine erste Etappe im Gerichtsverfahren. Dem ÖVP-Chef wird, zitierte Niedermühlbichler aus der Verfügung, „ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Unterlassungsanspruch verboten, die Behauptung, die SPÖ trete zwar einerseits für eine Spendenobergrenze ein, nehme aber gleichzeitig von Herrn Haselsteiner deutlich mehr Geld an, nämlich hunderttausend Euro und vielleicht bleibe es nicht dabei, oder sinngleiche Äußerungen, aufzustellen und/oder zu verbreiten“ (orf.at).

Die ÖVP wird gegen diese allerdings vorgehen und Rechtsmittel einlegen. Außerdem will die ÖVP beantragen, „dass alle Spender und Vereinskonstruktionen der SPÖ offengelegt werden, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.

Wiener Arzt klagt Patientin wegen schlechter Bewertung im Netz

Eine Wienerin hat wegen einer Bewertung im Netz Anwaltspost erhalten. Ein Frauenarzt warf der ehemaligen Patientin vor, ihr Posting sei „kreditschädigend“ und enthielte „unwahre Behauptungen“. Die Nutzerin wurde aufgefordert, den Eintrag zu löschen. Da sie dies verweigerte, erhielt sie nun eine Mahnklage in der Höhe von 539 Euro.

Der Arzt soll online auch von anderen Patientinnen schlecht bewertet worden sein. Kritikpunkte waren unter anderem Anwesenheitsverbote für männliche Partner während der Behandlung sowie Privat-Verrechnungen von Zusatzleistungen.

Gerichtsverfahren zu solchen Fragen gab es bislang etwa in Deutschland. Dort protestierte ein Arzt gegen seine Nennung im Online-Bewertungsportal Jamenda. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Informationsinteresse mehr als die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiegen. In einem späteren Urteil verpflichtete der Bundesgerichtshof das Bewertungsportal, negative Rezensionen stärker zu prüfen. So sollten Nutzer etwa Belege vorlegen, beispielsweise Rechnungen.

Tipp vom Medienanwalt: Kritik muss man sich solange gefallen lassen, solange es für die Kritik eine Grundlage gibt. Unwahre Behauptungen muss man sich aber nicht gefallen lassen, wenn diese kreditschädigend sind.

Datenschützer und Anwältin klagen Sobotka

Die Kritik am geplanten Sicherheitspaket sei ein „Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“. Mit dieser Aussage sorgte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für Aufsehen. Der ehemalige Grüne Peter Pilz hat diesbezüglich bereits einen Misstrauensantrag gegen Sobotka angekündigt. In Kürze sollen nun auch mehrere Klagen folgen.

Eingebracht werden sie von den Datenschützern von Epicenterworks (vormals AK Vorrat) und Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, wie am Freitag im Anschluss an den Nationalen Sicherheitsrat bei einer Pressekonferenz bekannt wurde (derstandard.at).

Die Kläger werfen dem Innenminister üble Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. In den nächsten zehn Tagen sollen daher insgesamt vier Klagen – zwei strafrechtliche und zwei zivilrechtliche – eingebracht werden.

Westenthaler geht gegen User vor, die Tweet von Kern-Sohn teilten

Mehrere Twitter-Nutzer haben in den vergangenen Tagen Post von der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer erhalten. Sie alle hatten am 15. August einen Tweet von Kanzlersohn Niko Kern geteilt, in dem dieser an „Schandtaten des inneren ÖVP/FPÖ-Zirkels“ erinnerte.

Angehängt war eine Grafik aus dem „Kurier“, in der Gerichtsurteile und laufende Prozesse gegen Politiker, Berater und Lobbyisten aus der letzten ÖVP-BZÖ-Regierung aufgelistet waren. Darunter eben auch Westenthaler, der laut dieser Grafik wegen „Untreue und Betrugs“ zu „10 Monaten unbedingt“ verurteilt worden sei (derstandard.at).

Doch tatsächlich hat Westenthaler gegen dieses Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Rechtsmittel erhoben, weshalb die Verurteilung nicht rechtskräftig ist. Deshalb wirft er den Beklagten vor, die Unschuldsvermutung verletzt zu haben. Westenthaler will von ihnen hohe Entschädigungszahlungen.