Verbreitung von Fotos von Corbusier Fauteuils verletzt Urheberrecht

In der Hotellobby des Austria Trend Hotels waren 24 Fauteuils aufgestellt, die wegen ihres außerhalb der Sitzpolster angeordneten Stahlrohrgestells Ähnlichkeiten mit dem in verschiedenen Ausführungen erhältlichen Fauteuil LC2 von Le Corbusier aufwiesen. Ein Foto dieser Fauteuils in der Hotellobby wurde auf der Website des Austria Trend Hotels veröffentlicht.

Bei den Le Corbusier Fauteuils handelt es sich um Werke der angewandten Kunst. Ein im Internet veröffentlichtes Foto, auf dem die nachgebildeten Fauteuils klar zu erkennen sind, verletzt deswegen das Zurverfügungsstellungsrecht des Urhebers. Dass es sich bei diesen Fauteuils um Nachahmungen und nicht um das Originalwerk handelt, schließt eine Verletzung nicht aus; dazu reicht es aus, wenn annähernd der sinnliche Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt wird (4 Ob 61/16y).

Tiroler gegen Louis Vuitton – Urteil vertagt

Vuitton habe im Jahr 2013 in Blogs, Making-ofs und in Magazinen eine Maske von ihm verwendet, ohne ihn zu fragen, sagte Eberharter gegenüber dem ORF Tirol. Dafür hätten sie seine Zustimmung gebraucht und ihm außerdem eine Leihgebühr zahlen müssen. Eine Entscheidung in diesem Rechtsstreit soll in frühestens sechs Wochen fallen (orf.at).

Die von Vuitton verwendete Maske in Gold sei ein Einzelstück einer im Jahr 2012 erstellten Kollektion von handmodellierten und in Alu gegossenen surrealistischen Einzelstücken. Eberharter hatte in Deutschland eine Urheberrechtsklage eingereicht. Um wie viel Geld es geht, wurde nicht bekanntgegeben. Am Montag soll das schriftliche Urteil jedenfalls bei Eberharters Anwalt in Wien eingehen.“